Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind ab einem Einkommen, das die Versicherungspflichtgrenze (z.Zt. 47.250 € brutto im Jahr, im Monat 3.937,50 €) übersteigt, berechtigt die Vorteile der Privaten Krankenversicherung zu nutzen. Entscheidend hierbei ist der Status eines freiwilligen Mitglieds bei einer Gesetzlichen Krankenkasse. Dies ist bei Antritt eines Arbeitsplatzes mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze der Fall. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis zählt das Bruttoeinkommen des Vorjahres.
Die Kündigungsfrist der Gesetzlichen Krankenkasse beträgt hierbei zwei volle Kalendermonate. Die Kündigung der Gesetzlichen Krankenkasse sollte erst dann erfolgen, wenn die Zusage einer Privatversicherung vorliegt.

Tipp: Ein Wechsel in die „Private“ führt meist dazu, dass der Arbeitnehmer bessere Leistung für weniger Geld bekommt. Der Arbeitgeber erhält eine Ersparnis im selben Umfang. So kann die Bereitschaft zum Wechsel in das Private System bei Lohnverhandlungen knapp unterhalb der Versicherungspflichtgrenze genutzt werden, noch eine kleine Extralohnerhöhung zu bekommen.

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