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Arbeitnehmer sind ab einem Einkommen, das die Versicherungspflichtgrenze (49.950 € brutto im Jahr 2010, monatlich 4162,50 €) übersteigt, berechtigt die Vorteile der Privaten Kranken-versicherung zu nutzen. Entscheidend hierbei ist der Status eines freiwilligen Mitglieds bei einer Gesetzlichen Krankenkasse. Dies ist bei Antritt eines Arbeitsplatzes mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze der Fall. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis muß die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten worden sein.
Die Kündigungsfrist der Gesetzlichen Krankenkasse beträgt hierbei zwei volle Kalendermonate. Die Kündigung der Gesetzlichen Krankenkasse sollte erst dann erfolgen, wenn die Zusage einer Privatversicherung vorliegt.
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