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Beamte, beihilfeberechtigte Personen und deren Familienangehörige erhalten durch Ihren Dienstherren einen prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Rechnungen. Welche Rechnungen in welchem Umfang in Ansatz gebracht werden können, ist vom Dienstherren (Bund oder Länder) abhängig. Die Erstattungssätze ergeben sich aus der familiären Situation.
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typische Beihilfesätze |
Beihilfeberechtigter |
Ehepartner |
Kind |
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Beihilfeberechtigter kein oder ein Kind |
50 % |
70 % |
80 % |
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Beihilfeberechtigter 2 oder mehr Kinder |
70 % |
70 % |
80 % |
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Pensionär
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80 % |
70 % |
80 % |
Als Kind gelten hier kindergeldberechtigte Kinder, Ehepartner ist der beihilfeberechtigte Ehepartner (nicht oder nur geringfügig berufstätig).
Der Beamte benötigt einen privaten Krankenversicherungsschutz, der die obigen Sätze geeignet ergänzt. Es handelt sich um typische Werte. Bitte erfragen Sie vor dem Abschluss oder der Änderung eines Vertrages die Details der Beihilfe bei Ihrer Dienststelle.
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